Sind Spenden an die Feuerwehr steuerlich absetzbar?

Seit Jänner 2017 können Spenden an eine Freiwillige Feuerwehr steuerlich abgesetzt werden. Die Meldung an das zuständige Finanzamt muss direkt von Spendenempfänger (Feuerwehr) erfolgen. Sollten Sie dies wünschen, so sind bei Ihrer Überweisung Ihr Vor- und Zuname sowie Ihr Geburtsdatum zuvermerken. Dies kann entweder über den beiliegenden Spenden-Zahlschein erfolgen oder durch Angabe der Daten beim Zahlungsgrund. Nur so ist gewährleistet, dass der gespendete Betrag in Ihrer Arbeitnehmerveranlagung automatisch aufscheint.

ACHTUNG: Vorname, Zuname, Geburtsdatum müssen zusammenpassen und vollständig am Spendenbeleg (Zahlschein) angegeben sein. Sollte dies nicht der Fall sein, so kann seitens der Feuerwehr keine Meldung an das Finanzamt erfolgen. Natürlich ist es auch möglich, auf die Angabe der vom Finanzamt geforderten Daten zu verzichten. Eine Absetzbarkeit ist dann allerdings nicht möglich.

Hier finden sie eine detaillierte Erklärung zur automatischen Spendenabsetzbarkeit. Mittels Scan des QR-Codes können Sie direkt Spenden.

KONTODATEN FÜR IHRE ÜBERWEISUNG                
Empfänger: FF Großweikersdorf
IBAN: AT82 3200 2002 0380 0059
BIC: RLNWATW1002

 

 

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